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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2018 als PDF zum Download finden Sie hier:  Allgemeine Geschäftsbedingungen Phylak.pdf

 

1. Geltung

(1.1)
Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich durch unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Geltung von abweichenden AGB des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

(1.2)
Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns jedenfalls auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprechen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

(2.1)
Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Menge, Konfektionierung. Angegebene Masse und Gewichte unterliegen der handelsüblichen Toleranz. Konstruktions- und materialbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Waren von uns ausgeliefert sind.

(2.2)
Nebenabreden, Zusicherungen und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

(2.3)
Unsere Produkte sind spagyrische Essenzen nach Dr. Zimpel, Mischungen spagyrischer Essenzen nach Dr. Zimpel sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Analytik. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung, wenngleich sie nach bestem Wissen erfolgt, in jedem Fall unverbindlich.

 

3. Lieferung

(3.1)
Liefertermine und -fristen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(3.2)
Im Falle des Verzugs mit einem als verbindlich bestätigten Liefertermin hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Nachfrist die Annahme unserer Leistung abgelehnt wird. Sollte innerhalb der Nachfrist die Lieferung noch nicht erfolgt sein, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

(3.3)
Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

 

4. Versand

(4.1)
Die Wahl des Versandweges und Versandmittels bleibt ohne besondere schriftliche Vereinbarung uns überlassen. Eiltransporte auf Wunsch des Käufers werden gesondert berechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten versichern wir die Waren gegen Transportschäden.

(4.2)
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus oder innerhalb des gleichen Ortes erfolgt.

(4.3)
Wird der Versand aus einem Grund verzögert, den der Käufer zu vertreten hat oder gerät er mit der Annahme der Leistung in Verzug, so geht gleichzeitig die Gefahr auf den Käufer über.

 

5. Mängelrüge & Gewährleistung

(5.1)
Bei Rechtsgeschäften, die keine Verbrauchsgüterkäufe i.S. von § 474 BGB sind, wird die Haftung für Sachmängel auf das Recht, die Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung fordern zu können, beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht es dem Käufer frei zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.

(5.2)
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln aus Rechtsgeschäften nach (5.1) und aus der Veräußerung gebrauchter Sachen an Verbraucher verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes beim Käufer. Diese verkürzte Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Sachmängelhaftung, die aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits bzw. unserer Erfüllungsgehilfen resultieren; sie gilt im Übrigen nicht für den Fall unserer Haftung/ der Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5.3)
Für Sachmängelansprüche aus Verträgen, die nicht § 474 BGB unterfallen, gilt:
Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Mängelrügen und Beanstandungen wegen offensichtlicher bzw. offener Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware direkt bei uns in der Weise zu erheben, dass wir die Mangelhaftigkeit und die Berechtigung der Rüge und Beanstandung nachprüfen können. Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Käufers. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich entsprechend Satz 1 zu rügen und geltend zu machen. Es gilt § 377 HGB. Bei berechtigter Beanstandung hat der Kunde Anspruch auf Lieferung von Ersatzwaren gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Dazu muss seitens des Käufers generell der vollständig ausgefüllte Retourenschein der PHYLAK Sachsen GmbH verwendet werden.

(5.4)
Eine Haftung für Mängel an Produkten, die durch den Käufer nicht entsprechend den auf ihren Packungen angegebenen Lagerbedingungen gelagert werden, besteht nicht. Mangelfreie Waren werden nicht zurückgenommen.

(5.5)
Auch ohne Verschulden besteht unsere Haftung, soweit eine Garantie übernommen wurde oder dies nach den gesetzlichen Vorschriften über die Produkthaftung sowie denen des Arzneimittelgesetzes bestimmt ist, ferner auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

 

6.Haftung

(6.1)
Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Käufers, die sich aus anderem Rechtsgrunde als dem der Sachmängelhaftung (Punkt 5 der AGB) ergeben.

(6.2
Unsere Haftung bzw. die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer leitenden Angestellten, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden aus Pflichtverletzung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Diese Einschränkung gilt nicht bei Ersatzansprüchen, die aus der Haftung wegen Schäden infolge der Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit resultieren.

 

7. Rücksendung

(7.1)
Falsch- und Fehllieferungen werden von der PHYLAK Sachsen GmbH zurückgenommen. Die Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren; unfreie Sendungen nehmen wir nicht an.

 

8. Preise & Zahlung

(8.1)
Es gelten ausschließlich die in der aktuellen Preisliste angegebenen bzw.die gegebenenfalls schriftlich bestätigten Preise.

(8.2)
Die Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (sofern nicht andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden) fällig.

(8.3)
Befindet sich der Käufer in Verzug, so sind wir in jedem Falle berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Unbeschadet hiervon bleibt unser Recht, einen höheren Zinssatz nachzuweisen und geltend zu machen, wie im Übrigen auch weiteren Schaden (§ 288 BGB).

(8.4)
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

(9.1)
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden und noch entstehenden Forderungen, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung.

(9.2)
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuveräußern. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat uns auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie uns eine auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung der Forderung auszustellen. Nimmt der Käufer die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo und zwar bis zur Höhe des Betrages, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.

(9.3)
Die Verarbeitung gelieferter Produkte erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Das verarbeitete Produkt dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

(9.4)
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Produkten zur Zeit der Verarbeitung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

(9.5)
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder die in unserem Miteigentum stehenden Gegenstände ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen und sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Waren oder Forderungen hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

(9.6)
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

(9.7)
Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben bzw. zurückübertragen.

 

10. Allgemeine Vertragsgrundlagen

(10.1)
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Im Wege der Auslegung ist aber jeweils eine solche Regelung zu suchen, die wirksam ist und der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(10.2)
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Zahlungsort ist Spreetal OT Burgneudorf.

(10.3)
Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechselund Scheckklagen) ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, Spreetal OT Burgneudorf. Wir sind jedoch berechtigt, auch die für den Geschäftssitz des Käufers bzw. dessen federführende Filiale zuständigen Gerichte anzurufen.

(10.4)
Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kauf- und Kaufabschlussgesetze und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01.03.2018